Bergmännische Begriffe



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B

Berggericht: Behörde, die neben der Gerichtsbarkeit auch die Leitung eines Bergbaubezirks ausübt
Bergordnung: Rechtsregelung für Bergwerke
bewettern: Grubenbaue mit Frischluft versorgen
Brandsilber: aus dem Erz geschmolzenes, rohes Silber
Bruderlade: soziale Einrichtung zur Unterstützung kranker und invalider Bergleute
Bänderkalk: durch unterschiedliche Färbung streifig aussehendes Gestein, aus Kalziumkarbonat (Kalk) bestehend
Baryt: Bariumsulfat (BaS04), auch wegen seiner hohen Dichte als Schwerspat bezeichnet
Basalt: basisches vulkanisches Gestein
Bau: Grubebau
bauen: Grubenbau betreiben, einen Betrieb aufrecht erhalten; eine Lagerstätte abbauen
bauwürdig: Möglichkeit eine Lagerstätte technisch und wirtschaftlich abbauen zu können; heute: abbauwürdig
Bergbuch: öffentliches Buch zur Eintragung von Bergwerksverleihungen (Grubenmaß, Tagmaß, Überschar) und Bergwerkskonzessionen (Hilfsbau, Revierstollen); Bergwerkseigentum (Entität); bzw. heute: zur Eintragung von Bergwerksberechtigungen , hiezu Grubenmaße, Überscharen
Berge: taubes Gestein, das bei der bergmännischen Arbeit mitanfällt
Bergfeste: gewachsener Fels, natürliches verbandfestes Gestein; vgl. Pfeiler
Berggefälle: auch das Haufwerk, bedeutet alle gewonnene und aus der Grube geförderten Mineralien;
Berggericht: Früher: Gericht oder Gerichtshof, die die Gerichtsbarkeit (auch Verwaltungsaufgaben) in Angelegenheiten des Bergbaues ausüben; heute: Führen des Bergbuches (Bergbuchsgericht)
Bergregal: ausschließendes Recht, bestimmte (vorbehaltene) Mineralien aufzusuchen und zu gewinnen bis Erschmelzen der Metalle
Bergwerksberechtigung: Recht, in einem bestimmten Raum (Grubenmaß, Überschar) bergfreie mineralische Rohstoffe (Mineralien) zu gewinnen
Blicksilber: Silberkuchen, der beim Abtreiben anfällt
Bleiglanz: Bleisulfit (Pbs): kubisch; im Kristallgitter des Bleiglanzes kann Silber an Stelle des Bleis eingebaut sein; Bleiglanz ist daher auch ein wichtiges Silbererz
Blindschacht: nicht zutage gehender Schacht